Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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1. |
Allen Lieferungen und Leistungen der nrw printpartner KG, nachfolgend nrw
printpartner genannt, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen
Zustimmung der
nrw printpartner sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung
des Schriftformerfordernisses. Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit
der Entgegennahme unserer Leistung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
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2. |
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Industrie, Handel, Handwerk
und freie Berufe zur Verwendung in der selbständigen beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit.
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich.
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3. |
Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder
Leistung gültige Preis. Unsere Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Es
werden zusätzlich Lieferkosten berechnet. Die Höhe der Liefer-kosten ist
abhängig von der Art des Artikels sowie der Berechnung von Logistikkosten
an die
nrw printpartner seitens unserer Vorlieferanten. Die Lieferkosten können vor
Bestellabgabe erfragt werden. Die Wahl des Versandweges obliegt der nrw
printpartner. Bei einer Preiserhöhung
gegenüber dem ehemaligen Verkaufspreis, zum Zeitpunkt des Eingangs der
Bestellung, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er
dies innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitteilt. Beim Rücktritt
vom Vertrag ist die Ware unbenutzt und originalverpackt zurückzusenden.
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4. |
Die nrw printpartner wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich
einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der
Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, das er die Abnahme
des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss
mindestens einen Monat betragen. Kommt dann eine Einigung über ein neues
Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde
nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. |
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5. |
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem
Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies
gilt auch dann, wenn die nrw printpartner die Transportkosten über-nommen hat. Beanstandungen
wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem
Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu
machen. Bei Sendungen des Kunden an die nrw printpartner trägt der Kunde jedes Risiko,
insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der nrw
printpartner in
Solingen.
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6. |
Rechnungen von der
nrw printpartner sind innerhalb 10 Tagen fällig und ohne jeden
Abzug zahlbar. Skontoabzüge werden nachberechnet. Ab dem 30. Tag nach
Rechnungsdatum ist die nrw printpartner berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, ohne das es
der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit
unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Geleistete Zahlungen werden auf die
jeweils ältere Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmte
bezeichnete Waren erfolgte.
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7. |
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach
Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln ist
unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb 6 Monaten nach
Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen wird die nrw
printpartner
Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach
ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen
Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite
Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder
Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf
Nachbesserung beschränkt.
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8. |
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Forderungen Eigentum der nrw
printpartner.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die nrw
printpartner
gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von
Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der
Dauer
des
Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch
des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, der nrw printpartner alle im Rahmen einer
Rechtverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte
zu erteilen.
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9. |
Die nrw printpartner ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personen-bezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und
zu verarbeiten.
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10. |
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort ist
Solingen und der Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Wuppertal.
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